Per 1. Juli 1996 wurde die Moorlandschaftsverordnung des Bundes erlassen. Im Jahr 2011 nahm das Amt für Wald und Natur Kanton Schwyz die Aufgabe entgegen, die Schutzverordnung aus dem Jahr 1986 an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Der neue Nutzungsplan für die Moorlandschaft Sägel/Lauerzersee liegt derzeit öffentlich auf. Aus der medialen Berichterstattung und den dazugehörenden Leserbriefen könnte der Eindruck entstehen, dass hier alles für den Naturschutz getan werde und die Bauern nur in die Röhre gucken würden.
Viele gesetzliche Vorgaben wurden erklärt, stiessen aber oftmals auf Unverständnis oder Ablehnung. Die Vertreter des Kantons versuchten daraufhin, teils mit «Bittgängen» Richtung Bern, Kompromisslösungen zu finden.
Nun liegt die Nutzungsplanung seit dem 27. März auf. Darin sind Massnahmen vorgesehen, welche grundsätzlich schon seit 1996 gelten, aber seither noch nicht umgesetzt wurden. Für die Landwirtschaft entstehen mit der Nutzungsplanung Einschränkungen betreffend Düngereintrag und Pufferzonen. Bootsfahrer, SUP und Fischer müssen in Zukunft entsprechende Schutzzonen beachten und dürfen diese nicht mehr befahren. Pufferzonen und Schutzzonen dienen der Flora und Fauna.
Das Naturschutzgebiet Lauerzersee-Sägel ist ein Naturjuwel, welches dringend erhalten und aufgewertet werden muss, weil in sensiblen Gebieten die Störungen leider vermehrt zugenommen haben.
Die Stiftung Lauerzersee, die sich seit mehr als fünfzig Jahren für das Gebiet einsetzt, ist dem Amt für Wald und Natur für die geleistete Arbeit dankbar. Die vorliegende Nutzungsplanung ist ein grosser Schritt vorwärts. Auch wenn in einigen Punkten die Kompromisse so weit gehen, dass die gesetzlichen Vorgaben von 1996 nicht erfüllt sind.


