Im Beitrag von Jürg Auf der Maur im «Boten» vom 10. Dezember ist zu lesen, dass der Schwyzer Regierungsrat eine Interpellation von sämtlichen Parteispitzen ablehnt. Diese sieht eine finanzielle Entschädigung für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vor. Der Regierungsrat beschäftigt sich dabei lediglich mit der Frage, ob das Geld aus dem Lotteriefonds genommen werden könnte. Dabei kommt er zum Schluss, dass das leider nicht möglich sei. Was für ein Hohn und was für eine erneute seelische Verletzung für all jene Menschen, die damals den staatlichen Behörden schutzlos ausgeliefert waren und bis heute an den Folgen leiden. Eine finanzielle Entschädigung kann die Verletzungen in keiner Weise gutmachen, aber sie könnte nach all den Jahren ein Zeichen der Wertschätzung und des Respekts gegenüber den Opfern darstellen. Hoffen wir, dass die Kantonsratsmitglieder den Entscheid fällen, einen Solidaritätsbeitrag aus der Staatskasse zu gewähren, um damit ein Zeichen ehrlicher Entschuldigung zu setzen.

