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Leserbrief

Nein zur ungerechten Mehrwertabgabe

Zur Abstimmung über die Einführung einer Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in der Gemeinde Schwyz vom 28. September

Am 28. September stimmen wir in der Gemeinde Schwyz über die Teilrevision des Baureglements ab, mit welcher die Gemeinde eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent bei Um- und Aufzonungen einführen will. Die Vorlage birgt jedoch eine ungerechte Ungleichbehandlung von Grundeigentümern.

Das Gesetz unterscheidet zwischen freiwilligen Gestaltungsplänen und solchen, die durch eine Gestaltungsplanpflicht staatlich aufgezwungen werden. Die geplante Mehrwertabgabe soll jedoch nur bei einer solchen Pflicht erhoben werden – wer freiwillig einen Gestaltungsplan einreicht, zahlt keine Abgabe. Diese Regelung benachteiligt Eigentümer, deren Grundstücke einer Pflicht unterliegen, massiv.

Es gibt keine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung. Warum sollten Eigentümer, die ohnehin durch strenge Vorgaben gebunden sind, zusätzlich finanziell belastet werden, während andere bei vergleichbaren Projekten verschont bleiben? Das ist weder fair noch gerecht.

Wir brauchen Bauvorschriften, die gleiches Recht für alle garantieren, keine willkürlichen Unterschiede, die manche bestrafen und andere bevorzugen. Deshalb setze ich mich klar für ein Nein zur Mehrwertabgabe in der Gemeinde Schwyz am 28. September ein. Nur so verhindern wir eine einseitige Belastung und stellen sicher, dass Bauherren gleich behandelt werden – unabhängig davon, ob ein Gestaltungsplan freiwillig oder verpflichtend ist.

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