Seit 1848 ist die bewaffnete Neutralität der Schweiz in der Bundesverfassung (derzeit mit Art. 173 und mit Art. 185) geregelt und völkerrechtlich anerkannt. Mit dieser flexiblen Neutralität ist die Schweiz bisher gut gefahren. Damit konnte sich die Schweiz den geopolitischen Umständen anpassen und sich aus den umgebenden Kriegen heraushalten. Insbesondere während des Zweiten Weltkriegs war es nur mit einer flexiblen Auslegung der Neutralität möglich, die Schweiz vor dem Kriegsgeschehen zu bewahren.
Gemäss der Neutralitätsinitiative soll die Neutralität der Schweiz geändert und künftig völlig strikt angewendet werden. Sanktionen gegen einen anderen Staat dürften neu nur noch mitgetragen werden, wenn sie von der UNO beschlossen worden sind, was kaum der Fall ist.
Die Initiative würde die Schweiz nicht neutraler machen, sondern ihre aussen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit einschränken, die Zusammenarbeit mit unseren Partnern erschweren und damit letztlich unsere Sicherheit schwächen. Was sich bewährt hat, kann getrost erhalten bleiben. Allein schon der Umstand, dass das derzeit Krieg führende Russland und die Kommunisten diese Vorlage befürworten, muss aufhorchen lassen. Deshalb: Nein zur schlechteren Neutralität. Die Schweiz ist schon seit 1848 neutral. Dazu braucht es keinerlei Änderung.

