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Leserbrief

Nein zur Individualbesteuerung

Zur Abstimmung über die Individualbesteuerung vom 8. März

In ZGB Art. 163 ff. sind die finanziellen Pflichten in der Ehe geregelt: Ehepartner tragen gemeinsam zum Unterhalt der Familie bei (Geld, Haushalt, Kinderbetreuung et cetera). Dies führt dazu, dass mit dem gesamten Einkommen die gesamten Familienauslagen finanziert werden. Deshalb besteuert man Eheleute bis heute gemeinsam.

Neu möchte man uns die Individualbesteuerung schmackhaft machen. Hierbei würden sämtliche Steuerfaktoren auf beide Ehegatten aufgeteilt. Viele Ehepaare erzielen aus verschiedenen Gründen (Kinderbetreuung, Care-Arbeit, Kultur, Sport et cetera) nicht gleiche oder ähnlich hohe Einkommen. Ein Abzug für die Finanzierung des Ehegatten, welcher unbezahlte Arbeit leistet, ist nicht vorgesehen. Die Ehe als finanzielle Gemeinschaft soll im Steuerrecht somit abgeschafft werden.

Die meisten Kantone haben zur Vermeidung der Heiratsstrafe bereits einfach anwendbare Splittingtarife eingeführt. Nun soll allen Kantonen die Individualbesteuerung vorgeschrieben werden. Dies würde schweizweit zu rund 1,7 Millionen mehr Steuererklärungen führen. Allein im Kanton Schwyz wird mit rund 35 Mehrstellen bei der Steuerverwaltung gerechnet.

Die Berechnungen über die konkreten Steuerfolgen berücksichtigen nur die direkte Bundessteuer, welche bei den meisten Steuerpflichtigen nur einen geringen Anteil der Steuerlast ausmacht. Der grosse Teil fällt für die Kantons- und Gemeindesteuern an. Wie sich dort die Individualbesteuerung auswirken wird, ist nicht vorauszusehen. Tendenziell profitieren Doppelverdiener mit hohen Einkommen, während Familien mit ungleich hohen Einkommen steuerlich gegenüber heute benachteiligt würden. Aus all diesen Gründen ist die Individualbesteuerung abzulehnen. Abschaffung der Heiratsstrafe beim Bund Ja, aber bitte nicht so.