Am 8. März stimmen wir über eine der tiefgreifendsten Umbauten des Schweizer Steuersystems seit Jahrzehnten ab. Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zielt darauf ab, die Heiratsstrafe für Ehepaare auf Bundesebene zu beseitigen. Auch für mich ist die Abschaffung der Heiratsstrafe ein berechtigtes Anliegen. Doch der gewählte Weg ist der falsche.
Die höhere Besteuerung von Ehepaaren ist verfassungswidrig und wurde in den Kantonen bereits mit bewährten Splittingverfahren beseitigt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb nun alle Kantone ihre gut funktionierenden Systeme umstellen sollen, um ein Problem zu lösen, das nur auf Bundesebene besteht.
Auch für den Kanton Schwyz wären die Folgen gravierend: Rund 35’000 Personen müssten neu eine eigene Steuererklärung ausfüllen, was sowohl für die Betroffenen als auch für die Verwaltung einen enormen Mehraufwand bedeuten würde. Zudem würden Ehepaare mit stark unterschiedlicher Einkommensverteilung oder mit nur einem Einkommen, in unserem Kanton die Mehrheit, durch die Individualbesteuerung steuerlich benachteiligt und höher belastet.
Deshalb lehne ich das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist wichtig, aber sie lässt sich mit einem Splittingverfahren oder einer alternativen Steuerberechnung auf Bundesebene, wie es die Volksinitiative der Mitte «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» fordert, effizient und mit viel weniger Bürokratie umsetzen.
