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Leserbrief

Mieterverband ist gegen Abschaffung

Zur Abstimmung über die Besteuerung von Zweitliegenschaften
vom 28. September

Die Abschaffung des Eigenmietwertes würde vor allem Eigentümerinnen und Eigentümern nützen, während die Allgemeinheit die Kosten trägt. Die Steuerausfälle von rund zwei Milliarden Franken pro Jahr müssten über höhere Steuern für alle kompensiert werden. Das entspricht etwa 500 Franken Mehrbelastung pro Haushalt.

Dabei ist klar: Steuersystematisch ist der Eigenmietwert absolut korrekt. Wer sein Kapital in Wertschriften anlegt, muss den Zins- und Dividendenertrag daraus vollständig als Einkommen versteuern. Hauseigentümer müssen ihren Eigenmietwert nur zu 65 Prozent versteuern. Vom Wegfall des Eigenmietwertes würden besonders Immobilienbesitzerinnen und -besitzer profitieren, die ihre Liegenschaft abbezahlt und saniert haben. Mieterinnen und Mieter haben davon nichts.

Durch den Wegfall des Eigenmietwertes könnten Eigenheimbesitzer künftig keine Schuldzinsen und Unterhaltskosten mehr geltend machen. Dies würde allerdings den Erwerb von Wohneigentum noch schwieriger gestalten und beim Liegenschaftsunterhalt zu vermehrter Schwarzarbeit führen.

Die jährlichen Steuerausfälle von zwei Milliarden Franken bedeuten massiv weniger Mittel für die öffentliche Hand, während ohnehin schon Spar- und Abbaupakete diskutiert werden. Darum empfehlen die Kantonsregierungen und der Gemeindeverband die Vorlage ebenfalls zur Ablehnung. Besitzerinnen und Besitzer von Ferienwohnungen profitieren ebenfalls von tieferen Steuern, während Einheimische keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden. Die Mietbelastung steigt bereits seit Jahren. Diese Reform würde die Ungleichgewichte weiter zugunsten der Eigenheimbesitzenden verschärfen. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt darum dringend ein Nein zum Bundesbeschluss über kantonale Steuern auf Zweitliegenschaften.