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Leserbrief

Mietende bezahlen Steuerausfälle

Zur Abstimmung über die Besteuerung von Zweitliegenschaften
vom 28. September

Die Abschaffung des Eigenmietwertes kostet rund 2 Milliarden Franken pro Jahr. Wer diese Ausfälle bezahlen wird, haben die Kantone und der Bund bereits angekündigt: wir alle! Entweder durch Leistungskürzungen oder durch Steuererhöhungen. Gerade letzte Woche drohte Bundesrätin Karin Keller-Suter dem Parlament, die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozent erhöhen zu müssen, wenn es den Abbau-Massnahmen nicht zustimmt. Es ist klar: Die Steuerausfälle durch den Wegfall des Eigenmietwertes zahlt am Ende die Mehrheit der Bevölkerung und insbesondere die Mietenden.

Auch wenn Hauseigentümer-Lobbyisten nicht müde werden, den Eigenmietwert schlechtzureden, hat er steuersystematisch seine volle Berechtigung. Schliesslich kann ich als Mieterin meine Mietzinsen auch nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen und muss diese mit versteuertem Geld bezahlen. Wohneigentümern hingegen entstehen keine Wohnkosten, erst recht nicht, weil sie alle ihre Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen können.

Darum ist es auch richtig, dass sie das reale Naturaleinkommen des Eigenmietwertes versteuern müssen, das im Übrigen höchstens 65 Prozent des effektiven Mietwertes entspricht.

Mit einer Abschaffung des Eigenmietwertes wäre im Weiteren der Neuerwerb von Wohneigentum noch schwieriger, weil dadurch der Schuldzinsenabzug nicht mehr möglich wäre. Und mit dem Wegfall des Unterhaltskostenabzuges besteht die Gefahr von vermehrter Schwarzarbeit und fehlenden energetischen Gebäudesanierungen. Aus all diesen Gründen ist es wichtig, Nein zu den Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften und damit für die Beibehaltung des Eigenmietwertes zu stimmen.

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