Wir wissen alle: Die Baulandpreise sind einzig so hoch, weil das Angebot kleiner ist als die Nachfrage. Wenn Baulandverkäufer künftig auf den vereinbarten Preis 20 Prozent Mehrwertabgabe bezahlen müssen, können sie diese Kosten dem Käufer nicht noch auf den vereinbarten Kaufpreis draufschlagen. Ich kann von meinem Arbeitgeber auch nicht verlangen, dass er auf den vereinbarten Lohn noch meine Einkommenssteuern bezahlen muss. Das gilt auch für die Berechnung der Mietkosten: Liegenschaftsbesitzer dürfen einzig den Marktwert des Grundstücks berechnen und können auf diesen Marktpreis nicht noch allfällige Kosten für die Mehrwertabgabe draufschlagen. Darum stimmt es nicht, dass die Mehrwertabgabe das Wohnen verteuert. Es schmälert einzig die Gewinne der Grundstückbesitzenden. Zudem führen Um- und Aufzonungen bei den Gemeinden sehr wohl zu hohen Planungs- wie auch Erschliessungskosten, siehe beispielsweise das Zeughausareal in Seewen.
Wenn in einem Quartier plötzlich deutlich mehr Wohnungen möglich sind, braucht es dafür eine leistungsfähigere Erschliessungsinfrastruktur. Warum sollen diese Kosten immer nur durch die Allgemeinheit bezahlt werden und nicht auch durch die Profiteure? Baulandbesitzer müssen lediglich 20 Prozent des Mehrwerts als Steuer abliefern. 80 Prozent bleiben den Landbesitzern. Das ist unter Umständen immer noch mehr als ein Lottosechser. Zudem fliessen die Erträge der Mehrwertabgabe in eine Spezialfinanzierung, womit die Kosten für Umzonung, Lärmschutzmassnahmen, Verkehrsprojekte und die Schaffung von Grünanlagen finanziert werden. Die Mehrwertabgabe muss erst dann bezahlt werden, wenn jemand eine Liegenschaft auch tatsächlich vergrössert hat und dadurch der Mehrwert vorhanden ist. Die Mehrwertabgabe verteuert das Wohnen und die Mieten darum sicher nicht.