Seit Jahren haben die Schulen im Kanton Schwyz Mühe, ausgebildete Lehrpersonen zu finden. An der kantonalen Pädagogischen Hochschule werden zwar viele Lehrpersonen ausgebildet, doch diese wandern nach dem Studienabschluss häufig in die umliegenden Kantone ab.
Im Vergleich mit den umliegenden Kantonen zahlt Schwyz den Berufseinsteigerinnen und -einsteigern einen markant tieferen Lohn. Da erstaunt es nicht, wenn die Wahl der jungen Lehrpersonen auf einen anderen Kanton fällt. Leidtragende sind unsere Kinder, denn immer häufiger stehen im Schulzimmer mangelhaft ausgebildete Personen. Das müssen wir ändern!
Die Revision des Personal- und Besoldungsgesetzes ist die passende Lösung für dieses Problem. Mit der Anhebung des Einstiegslohns können die frischgebackenen Lehrpersonen im Kanton Schwyz gehalten werden. Zudem ist der höhere Lohn gerechtfertigt, weil die ersten Schuljahre für Lehrpersonen sehr herausfordernd und arbeitsintensiv sind. Weil der Lohn mit dem neuen Gesetz in den Folgejahren weniger stark ansteigen wird, fallen für die meisten Lehrpersonen keine höheren Kosten an.
Somit ist der höhere Einstiegslohn die massgeschneiderte Lösung des heutigen Problems. Bei einem Vergleich zeigt sich übrigens, dass damit die Einstiegslöhne für Lehrpersonen, Architektinnen und Ingenieure fast identisch sind. Mit anderen Worten: vergleichbarer Einstiegslohn für vergleichbaren Studienabschluss.
Für die Zukunft unseres Kantons sind die Mehrkosten von zirka drei Millionen Franken bestens investiert, denn nirgends ist Geld besser angelegt als in gut ausgebildeten Kinderköpfen. Stimmen auch Sie der Teilrevision des Personal- und Besoldungsgesetzes zu, damit wir gemeinsam ein echtes Problem lösen!