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Eingesandt:  Leserbrief

Lügen und Falschbehauptungen?

Zur Abstimmung über das Klimaschutzgesetz

Lesen Politiker das Abstimmungsbüchlein nicht? Wir stimmen nicht über Verbote und Abgaben ab … im Gegenteil, über finanzielle Anreize. Typisch Politik. Recht hat der Politiker, genau das steht nicht im Abstimmungsbüchlein. Aber es steht in Art. 4: «Zur Erreichung der CO 2 -Reduktionsziele kann der Bundesrat Richtwerte für Treibhausgase festlegen.» Das auch nicht nur für Gebäude, Verkehr und Industrie.

Ausser bei der Industrie (dort nur 90 Prozent), ist der Ausstoss von CO 2 ab 2050 … 0 Prozent. Es ist also verboten, CO 2 zu produzieren. Keine Verbote? Von der Landwirtschaft wird erst gar nicht geschrieben, nur von «Richtwerten von weiteren Sektoren». Wird dann die Haltung von furzenden Kühen wegen des angenommenen Gesetzes verboten?

Wenn dieses Klimagesetz angenommen wird, werden sich dann alle auf die Abstimmung berufen und sagen: Das Volk hat 2023 Ja gesagt zum Klimaschutzgesetz. Wir sind dann der Willkür der Politik ausgesetzt. Schon mehrmals haben uns Politiker hinters Licht geführt. Im letzten Jahrhundert stimmten wir über einen massiven Benzinpreiszuschlag für die Finanzierung der Autobahnen ab. Damals versprach man, dass dieser Zuschlag nach 25 Jahren wieder rückgängig gemacht werde. Deshalb stimmte das Schweizer Volk zu. Nach 25 Jahren besprach man nur noch, wie dieser Zuschlag neu verwendet werden soll. Am 28. Mai 1978 lehnten wir mit 83,8 Prozent die Einführung der Sommerzeit ab. Bereits 1980 führte die Politik die Sommerzeit ein.

Wir lehnten 2002 die Öffnung des Strommarktes ab. Bereits 2009 wurde er dann doch geöffnet. Das Resultat sehen wir jetzt. Das EWS hat im Herbst 2022 den Strompreis um 100 Prozent erhöht! Und so wird es mit dem Klimaschutzgesetz passieren. Jetzt verspricht Paul Schnüriger, Mitte-Kantonsrat: weder Verbote noch Abgaben. Wie gut wir unseren Politikern glauben können, habe ich oben beschrieben.

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