Leserbrief

Leinenzwang basiert auf politischem Missverständnis

Zum Artikel «Leinenzwang ohne Freilaufzonen: Hundehalter fühlen sich kriminalisiert» vom 7. August

Auf Wanderwegen Hundehaltende mit ihren frei trabenden Vierbeinern zur Projektionsfläche alles Bösen zu machen, erscheint mir als tierliebendem Menschen intellektuell reichlich einfach gestrickt. Die Leinenpflicht im Kanton basiert auf einem grossen politischen Missverständnis, das sich gegen den damaligen politischen Willen der Bevölkerung in die Gesetzgebung eingeschlichen hat. In den späten 1980er-Jahren oder frühen 1990er-Jahren hatte Herr Husi von der kantonalen Verwaltung ein Hundegesetz mit ausgearbeitet, das verlangt hatte, Hunde nur auf öffentlichen Plätzen und in Einrichtungen der Leinenpflicht unterzuordnen. Mehr nicht. Seine Arbeit wurde damals jedoch von den staatstragenden Parteien falsch interpretiert und dementsprechend schlecht vollzogen.

Ich habe auf dieses Missverständnis damals als Präsident des Tierschutzvereines mehrmals hingewiesen, die Situation erklärt und mit den Veterinärbehörden die Problematik des Widerspruchs der kantonalen Interpretation mit dem eidgenössischen Tierschutzgesetz besprochen. 35 Jahre später sind wir gleich weit.

Nähmen wir die Hundeleinenpflicht zum Anlass, weitere gesellschaftliche Anliegen anzugehen, käme niemandem ernsthaft in den Sinn, ruchlosen Feld-, Wald- und Wiesenbikern die Ladebatterie einzuziehen oder ihnen nur noch drei Gänge zu erlauben, weil sich einzelne Fahrradfahrer in der Natur rücksichtslos verhalten. Ebenso wenig würde jemand von Automobilisten eine dauerhaft angezogene Handbremse verlangen, weil andere auf der Schlagstrasse in Schwyz frontal ineinanderfahren.

Vor Jahrzehnten empörten sich die staatstragenden Parteien über das aus ihrer Sicht übertriebene Eingreifen der Polizei gegenüber «Töfflibuben», die noch wussten, was eine Zylinderdichtung ist. Heute fordern dieselben Parteien, Hundehaltende zu verfolgen und zu büssen, und bedienen sich damit genau jener Logik, die sie einst selbst bekämpften.

Will man wirklich weniger Staat, weniger Verwaltung und weniger Gesetze, dann wäre die Übung abzubrechen, alles andere trägt den Beigeschmack der Beliebigkeit. Niemand wünscht sich im Kanton ernsthaft eine Strafbehörde, die sich in Zukunft an einer Zweiklassen-Hundegesellschaft – der leinenfreien und der leinenpflichtigen – das Zahnfleisch blutig beissen muss. Uns Hundehaltenden droht ein Gesetz, das nur an sonnigen Wochenenden und zu Bürozeiten angewandt wird. Frühmorgens, bei Regen oder Schnee und wenn die Nase tropft, wird kaum ein Nachbar Hundehaltende anzeigen, weil deren Hunde dem natürlichen Bewegungsdrang und ihren Bedürfnissen nachkommen.

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