notifications
Eingesandt:  Leserbrief

Leinenpflicht ist nicht strafbar

Zur Leinenpflicht für Hunde

Eigentlich wäre es ganz einfach, man müsste das Tierschutzgesetz und die dazugehörende Verordnung nur lesen, dann würden weniger falsche Behauptungen aufgestellt. Richtig ist, dass das «Wohlergehen und die Würde» geschützt werden müssen (TschG Art 1: Zweck), unter Wohlergehen findet man unter anderem, dass «das artgemässe Verhalten innerhalb der biologischen Anpassungsfähigkeit gewährleistet ist».

Nimmt man sich wirklich die Zeit, alles durchzulesen und zu verstehen, merkt man bald, dass der von vielen geforderte Freilauf des Hundes nirgends vorgeschrieben ist, nur «wenn möglich»! Seinen Hund beim Spazierengehen an der Leine zu halten, ist also keineswegs strafbar. Artgerecht kann man einen Hund auch beschäftigen, ohne ihm uneingeschränkten Freilauf zu gewähren, dies allerdings bräuchte manchmal eine gewisse Fantasie. Etwas, das generell verloren gegangen scheint, dafür ist das Handy immer dabei und auch im Gebrauch.

Man fragt sich doch immer wieder, wozu die Menschen Hunde halten. Weil es kleidsam, in ist? Weil man sohne Hund sich nicht mehr bewegen würde? Oh, es gibt noch viele Gründe, die dem Hund eigentlich nicht gerecht werden. Schon immer dachte der Mensch, er wisse genau, was ein Tier braucht, ohne sich wirklich mit den Bedürfnissen eines Tieres und der gewählten Rasse auseinanderzusetzen. Hauptsache, man hat, was man sich wünscht oder sich vorstellt. Und wenn man dann ja nicht die nötige Zeit findet, gibt es doch den Spazierdienst und das Hundesitting.

Hauptsache, Hund passt sich an. Ja und notfalls benutzt man dies, um seine persönliche Meinung durchzusetzen. In wohl keinem Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens gibt es wohl so viele Probleme wie unter Hundehaltern der Kategorie «der tut nix», «der will nur spielen» etc. Dabei wäre es einfach, Rücksicht zu nehmen!

Mehr aus dieser Gemeinde