Ein Rechtsgutachten der ehemaligen EuGH-Richterin Ninon Colneric und der Völkerrechtlerin Alina Miron vom 31. Oktober 2025 zeigt, dass EU-Sanktionen gegen Journalisten und Analysten gegen Grund- und Völkerrecht verstossen. Der Schweizer Publizist Jacques Baud ist seit rund einem Jahr von massiven EU-Sanktionen betroffen (Vermögenswerte blockiert, Reisefreiheit beschnitten). Bauds Klage dagegen ist beim Gericht der EU hängig. Aktuell wurden diese Sanktionen um ein weiteres Jahr verlängert.
Darf die EU kontroverse Analysen zum Ukrainekrieg sanktionieren, wenn sie dem vorherrschenden westlichen Narrativ widersprechen? Wo endet die Bekämpfung von Desinformation und wo sind Meinungsfreiheit und Meinungsbildung ausgehebelt? Fundierte Analysen müssen faktisch überprüfbar sein – nicht politisch opportun.
Der Fall betrifft auch uns Schweizer: Wer über die «Bilateralen III» abstimmt, muss wissen, welche Folgen die dynamische Übernahme von EU-Recht für Grundrechte, Rechtsschutz und demokratische Selbstbestimmung haben kann. Wie lässt sich die Tragweite dieser Rechtsübernahme beurteilen, wenn nicht am konkreten Einzelfall? Dass ein Betroffener mit derart weitreichenden Einschränkungen konfrontiert ist, macht eine wirksame gerichtliche Kontrolle umso wichtiger. Die noch ausstehende Entscheidung im Fall Baud verdient unsere besondere Aufmerksamkeit.
Für mich ist der Fall ein Prüfstein für die Bilateralen III: Erst müssen Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz geklärt sein, um «dynamische Rechtsübernahme» zu verstehen. Nur so kann das Stimmvolk informiert entscheiden. Denn demokratische Zustimmung braucht Transparenz – nicht blindes Vertrauen auf Vorschuss.
