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Eingesandt:  Leserbrief

Ja zum Sachgeschäft Rigi Burggeist

Zum Traktandum 5 der Bezirksgemeindeversammlung: «Umwandlung des Darlehens an die Luftseilbahn Obergschwend–Rigi Burggeist AG in Aktien»

In der Botschaft zur Bezirksgemeinde Gersau ist das weitere Vorgehen so skizziert, dass auch die Ideen der beiden Leserbriefschreiber – publiziert letzte Woche auf der Gersauerseite – Platz in der Umsetzung haben werden. «Sollte das Volk dem Sachgeschäft zustimmen, wird die LORB zusammen mit dem Bezirk die nächsten Schritte planen. Dabei werden auch die Schaffung einer dezidierten ‹Seilbahn AG› sowie die Möglichkeiten von Baurechtsabkommen geprüft. Der Fokus des Bezirks ist und bleibt die Rettung der Luftseilbahn.»

Das von der Rigi Burggeist AG in Auftrag gegebene Gutachten zeigt, dass der mit dem Bezirk Gersau eingeschlagene Weg der Richtige ist. «Die Sanierungsmassnahme ist für die LORB und den Bezirk Gersau eine einfache und günstige Variante. Eine Umwandlung des Darlehens in Aktienkapital ist für den Bezirk Gersau keine Verschlechterung, da die Rückzahlung nicht möglich ist. Eine einheitliche Führung der Einzelbetriebe ist nicht zu empfehlen. Andere Bergbahnen in unserer Gegend bauen weitere Standbeine auf, um erfolgreich zu bleiben. Bei einem Verkauf der Grundstücke mit gleichzeitigem Baurechtsvertrag müssten die Marktpreise der Grundstücke geschätzt werden, um anschliessend auch die Grundstückgewinnsteuer zu berechnen, diese verringert den finanziellen Erfolg. Der Verkaufspreis und somit der Verkaufserlös muss jedoch zwingend genügend hoch ausfallen, damit die Grundstückgewinnsteuer die Liquidität der LORB AG nicht belastet.»

Eine Klärung beim Amt für Wirtschaft/ Wirtschaftsförderung des Kantons Schwyz bestätigt, dass die Rigi Burggeist AG nicht in verschiedene Gesellschaften getrennt werden soll, viele mit Bundes- und Kantonsgeldern (NRP) sanierte Luftseilbahnen verfügen über Gastrobetriebe/Skilifte. Der vorgeschlagene Weg zeigt, dass der Bezirk Gersau hinter der Rigi Burggeist AG steht. Darum ein deutliches Ja zum Sachgeschäft am 5. Dezember und am 3. April 2024.

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