Der Bezirk Schwyz ist verpflichtet, Hochwasserschutzmassnahmen sowie ökologische Aufwertungen umzusetzen – sowohl entlang der Muota in Ingenbohl als auch am Gründelisbach in Seewen. Im Rahmen dieser Verantwortung hat der Bezirk frühzeitig das Gespräch mit der Grundeigentümerin, der Genossame Ingenbohl, gesucht. Nach langen und intensiven Verhandlungen konnten sich beide Parteien auf einen Landabtausch mit der Parzelle Nr. 1601 in Ingenbohl einigen.
Die Genossame erhält damit einen angemessenen Realersatz für das verloren gehende Eigentum, während der Bezirk die notwendigen Hochwasserschutzmassnahmen am Gründelisbach realisieren kann. Das vorliegende Projekt mag nicht perfekt sein, es ist jedoch vernünftig, fair und ausgewogen.
Zu den im Abstimmungskampf geäusserten Vorwürfen gilt festzuhalten: Die Behörden haben die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. So hat das Landwirtschaftsamt bestätigt, dass der Verkauf dieser Parzelle nicht dem Preismodell des bäuerlichen Bodenrechts untersteht. Dieser Entscheid bildete die Grundlage für die Verhandlungen zwischen der Genossame, der Schwyzer Kantonalbank und dem Bezirk Schwyz.
Auch die Preisfindung folgt einer nachvollziehbaren Logik: Im Falle einer Enteignung hätte die Genossame Anspruch auf den dreifachen Verkehrswert gehabt. Entsprechend wird auch der Realersatz, den die Genossame erhalten soll, zum dreifachen Verkehrswert erworben. Aufgrund der Befreiung vom bäuerlichen Bodenrecht kann deshalb nicht von einem überhöhten Preis gesprochen werden.
Aufgrund dieser zahlreichen Argumente sowie im Sinne einer sachlichen und vernünftigen Politik bitte ich Sie, dem Kauf der Parzelle Nr. 1601 in Ingenbohl zuzustimmen.

