Eine glaubwürdige bewaffnete Neutralität setzt voraus, dass die Schweiz ihre Sicherheit eigenständig gewährleisten kann. Dafür braucht sie eine leistungsfähige Industrie und technisches Know-how. Der Schweizer Heimmarkt ist zu klein, um eine verteidigungsrelevante Industrie allein zu tragen.
Die Industrie ist auf internationale Absatzmärkte angewiesen. Die restriktiven Regeln zur Wiederausfuhr verunsichern jedoch potenzielle Käufer. Andere Staaten müssen befürchten, Schweizer Rüstungsgüter im Ernstfall nicht weitergeben zu dürfen. Deshalb verzichten sie auf Einkäufe in der Schweiz und beschaffen ihre Rüstungsgüter anderswo. Damit gehen Aufträge, Arbeitsplätze, Forschung und Know-how verloren. Langfristig wächst unsere Abhängigkeit vom Ausland immer mehr – und unsere eigene Versorgungssicherheit wird merklich geschwächt.
Die Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes schafft einen notwendigen Handlungsspielraum. Unter klaren Voraussetzungen können verlässliche Partnerstaaten Schweizer Material weitergeben. Das ist kein Freipass für Waffenexporte: Bewilligungspflichten, gesetzliche Kriterien, Völkerrecht, Embargos sowie die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz bleiben massgebend. Jeder Export wird weiterhin geprüft.
Die Schweiz muss gegenüber Partnern verlässlich bleiben. Eine starke Sicherheitsindustrie stärkt unsere Verteidigungsfähigkeit, sichert Arbeitsplätze und erhält Kompetenzen, die im Krisenfall nicht kurzfristig ersetzt werden können. Darum ist die Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes richtig. Sie verbindet kontrollierte Exportmöglichkeiten mit dem Ziel, Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes langfristig zu bewahren.
