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Leserbrief

Grundwasser ist schützenswert

Zur Diskussion über verschärfte Grundwasser-Vorschriften beim Bauen

Bauvorhaben in Seenähe in Altendorf, Lachen und nun in Freienbach erhitzen die Gemüter. Wir haben eine natürliche Ressource, die seit einem Bundesgerichtsurteil vom März 2021 einem besonderen Schutz und einer Bewilligungspraxis untersteht: das Grundwasser. Das Urteil betraf ein Bauvorhaben in Lachen (!). Im Februar 2022 orientierte darüber das Bundesamt für Umwelt die Kantone. Drei Jahre später von einer plötzlichen Praxisänderung zu sprechen, stimmt nachdenklich.

Eine Schuld der Kantonsregierung mit ihrem Amt für Umwelt zuzuschieben, ist genauso falsch. Der Gemeinderat Lachen hat es versäumt, einen Vorbescheid für die Sport- und Kulturhalle am See einzuholen. Vielmehr bestand die Überzeugung, das gehe dann schon, wie man wolle. Die zwingend verlangte Interessenabwägung wäre nur in die richtige Richtung zu biegen – mit nun fatalen Folgen.

Lachen und der Bezirk March werden weiterhin auf den dringend benötigten Schul-, Sport- und Kulturraum warten. Es könnte sogar die Meinung aufkommen, es gäbe geeignetere Standorte, weit ab vom Grundwasser. Ein ähnliches Szenario zeichnet sich mit den in Lachen benötigten Parkplätzen ab. Oberirdisch ist «unterirdisch schlecht». Die längst bekannte Idee eines Parkhauses mit Mantelnutzung (zum Beispiel Leben im Alter, soziale Wohnungen, Restaurant auf der Dachterrasse, dazu noch Gewerbe und so weiter) auf dem gemeindeeigenen Areal mitten im Dorf beim alten EW-Gelände harrt der Fortsetzung. Zudem darf abgewartet werden, wie die Geschichte mit der provisorischen Doppelturnhalle und dem geplanten Grossbauvorhaben des Bürogebäudes der Octapharma am See weitergeht. Fortsetzung folgt.