Grundlegend falsch ist die Auslegung, der Bürger habe die Führung der Bank zur Gemeindeaufgabe erklärt. Ein Widerspruch zur Botschaft zur Umwandlung der Sparkasse in eine AG. Darin wurde zugesichert, die Beteiligung im Finanzvermögen (zum Verkehrswert) zu buchen. Dies wurde in den Jahren 2004 bis 2006 vollzogen. 2007 erfolgte die Umbuchung ins Verwaltungsvermögen.
Grundlegend falsch und inkonsequent (Beispiele: Casino AG, Parkhaus AG) ist die Ansicht, der Verzicht auf einen Verwaltungsrat entspreche der zeitgemässen Corporate Governance. Ich selbst war Verwaltungsrat meiner Firma, wie es die meisten Mehrheitsaktionäre in der Gemeinde Schwyz sind. Gesetz und Verordnung stehen über Eignerstrategie und Corporate Governance. Artikel 4 der Sparkassenverordnung vom 28. Mai 2004 verlangt die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten durch den Gemeinderat.
Grundlegend falsch ist die Auslegung, die Pflicht des Controllings gemäss Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG-BG) sei durch Austausch mit VR und GL erfüllt. Grundlegend falsch ist die Aussage, ohne Sparkasse müssten Steuern erhöht werden. Präsident Peppino Beffa rechnet mit einem Ausfall von 1,7 Millionen Franken. Das wäre bei einem Totalverkauf der Fall. Aber die Gemeinde könnte nach neuer Verordnung 34 Prozent der Aktien behalten. Dass durch neu gewonnene Liquidität aus Aktienverkäufen Kosten eingespart werden könnten, wird ausgeblendet. Hätte die Gemeinde per 1. Januar 2024 keine Beteiligung gehortet, hätten die gesamten verzinslichen Schulden getilgt werden können, was zu Zinseinsparungen gemäss Jahresrechnung 2024 von 1,705 Millionen Franken geführt hätte. Ein Nullsummenspiel, aber ein Gewinn an Flexibilität. In Anbetracht der gemeinderätlichen Kosten- und Ertragsprognosen, sind diese ohnehin sehr kritisch zu hinterfragen. Nach 21,5 Jahren sollten die Bürger erneut abstimmen dürfen.

