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Eingesandt:  Leserbrief

Gesetzt den Fall ...

Zur Abstimmung über die Abgabe der Seewenstrasse

Die ordnungspolitisch nicht unwichtige Frage steht im Raum: Darf der Souverän einer Gemeinde auf den Souverän seines Bezirks und dessen Entscheidungsfreiheit a priori einwirken, sie gar einschränken? Müsste nicht der Bezirk in einer Eventualabstimmung zuerst über eine Kompetenzabgabe an eine seiner Gemeinden entscheiden? Nur so wäre doch zu vermeiden, dass der Bezirkssouverän seine volle Entscheidungsfreiheit verliert, zum Beispiel weil er mit der Abgabe der Seewenstrasse – aus welchem Grund auch immer – nicht einverstanden ist. Die Gemeinde Ingenbohl müsste dann ihre Erschliessungsstrasse auf fremdem Grund – sozusagen im Baurecht und ohne den 5,2-Millionen-Beitrag – bauen. Gesetzt den Fall, wer weiss, würde die Gemeinde dann doch noch auf die unbestrittenermassen weit günstigere Kurve+ zurückkommen.

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