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Eingesandt:  Leserbrief

Gesetzeslücken für Mütter

Zum Artikel «SP-Kantonsrätin muss gratis debattieren»

Es gäbe Gesetzeslücken, die mehr Frauen betreffen, als die Entscheidung zwischen Sitzungsgeldern oder Mutterschaftsurlaub. Ein Punkt wäre, dass eine Frau während der Schwangerschaft ihr Stellenpensum nicht regulär reduzieren kann, ohne die entsprechend grosse Reduktion beim Mutterschaftsgeld hinzunehmen.

Was aber weitaus mehr Frauen betrifft, ist die Altersvorsorge bei tiefen Stellenprozenten. Die erste Säule der AHV gilt glücklicherweise für alle. Bei der zweiten und dritten Säule sieht es für tiefe Einkommen, wie dies bei Müttern oft vorkommt, aber schlecht aus. Erhält man zum Beispiel 12 000 Franken Jahreslohn, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, in eine Pensionskasse einzuzahlen (das muss er erst ab 22 050 Franken Jahreslohn, Stand 2023). Die zweite Säule bleibt also bei vielen leer, sogar dann, wenn sie mehrere Teilzeitstellen annehmen.

Bliebe noch die Säule 3a, in der man steuerbegünstigt eigenes Geld beiseitelegen kann. Vom erarbeiteten Lohn können diese Frauen jedoch – selbst wenn der Lebenspartner gut verdient und das Geld also vorhanden wäre – auch in die dritte Säule nicht die erwarteten 7056 Franken einzahlen. Bei einer Anstellung ohne Pensionskasse gilt nämlich die 20-Prozent-Regel, bei der sich also bei unserem Beispiel nur 2400 Franken einzahlen lassen. So lässt sich auch in der Säule 3a nur wenig ansparen. Daher bleibt vielen Frauen im Alter fast nur die AHV, selbst wenn sie sich gerne um Vorsorge gekümmert hätten.

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