An der Schwyzer Bezirksgemeinde spürte man an den Voten, dass bei dieser Vorlage etwas nicht stimmen kann. Darum habe ich sämtliche Dokumente, die man auf dem Portal des Bezirks Schwyz findet, studiert und erkannt: Es wurde nicht die ganze Wahrheit erzählt.
Es beginnt damit, dass die Kantonalbank die Liegenschaft Nr. 1601 aus einer Konkursmasse erworben hat, obwohl es sich um Kulturland für Bauern handelt. Dieses Kulturland will sie nur zum Preis, welcher für eine Enteignung gültig wäre, verkaufen. Die Kantonalbank Schwyz wird aber nicht enteignet. Einen Teil dieser Liegenschaft will der Bezirk als Realersatz für die Revitalisierung des Gründelisbachs in Seewen verwenden. Diese Revitalisierung benötigt im Uferbereich des Baches wenig Land, das enteignet werden muss. Der Eigentümer fordert logischerweise Realersatz. Völlig illegal ist es hingegen, gleich die ganze Liegenschaft Nr. 421 und 430 zum Preis einer Enteignung zu verkaufen. Und damit gleich richtig übertrieben wird, wird die «Enteignung» auf der Liegenschaft Nr. 430 mit einem «Naturpark Seemattli» begründet. Das ist illegal und hat weder mit einer Revitalisierung noch mit Hochwasserschutz zu tun. Ein Hochwasser wird im Seemattli durch die beiden Durchgänge bei der SBB respektive Autobahn verunmöglicht.
Das bäuerliche Bodenrecht und das Enteignungsgesetz werden völlig falsch – übers Kreuz – eingesetzt. Wir Bürger sollen dies an der Urne unterstützen. Tatsächlich führt man uns damit aufs Glatteis, und wir würden ein Präjudiz gegen unsere Bauern schaffen, welche auf jeden Quadratmeter Boden angewiesen sind. Enteignung nur so viel wie nötig, nie auf Vorrat, nie für falsche Zwecke und schon gar nicht auf dubiose Weise. Darum stimme ich bei dieser Vorlage überzeugt Nein.

