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Leserbrief

Gerechte Liegenschaftsbesteuerung

Zur Abstimmung über die Besteuerung von Zweitliegenschaften und zur Abstimmung über die Einführung einer Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in der Gemeinde Schwyz vom 28. September

Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Von der Vorlage können nur Liegenschaftseigentümer profitieren. Die Mieter (zirka 60 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer) wären die Leidtragenden: Zum einen müssen die jährlichen Steuerausfälle von 1,8 Milliarden Franken kompensiert oder eingespart werden. Zum anderen hat die UBS berechnet, dass mit der Reform die Preise für Wohneigentum in den kommenden Jahren sogar noch mehr steigen werden. Diese Kosten werden dann wieder auf die Mietenden abgewälzt. Da energetische Sanierungen künftig nicht mehr von den Steuern abgezogen werden können, wird die Energiewende zudem weiter verzögert. Darum ein klares Nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts.

Auf kommunaler Ebene können wir bei Um- und Aufzonungen eine 20-Prozent-Abgabe des effektiv geschaffenen Mehrwerts (erst bei der Nutzung der Um-/Aufzonung) einführen. Die Mehrwertabgabe, wie es sie schon heute bei Einzonungen gibt, wird zweckgebunden für raumplanerische Massnahmen (Erschliessung, Aufwertung öffentlicher Raum, Lärmschutz etc.) genutzt. Wichtig: Dem Liegenschaftseigentümer bleiben 80 Prozent des Mehrwerts, welcher geschaffen wird. Die Abgabe für den Eigentümer ist gering, gegenüber dem Geschenk, welches ihm mit dem Mehrwert gemacht wird. Darum Ja zur Einführung der fairen Mehrwertabgabe bei Um-/Aufzonungen.

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