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Leserbrief

Fussgängerstreifen vor Schulhäusern

Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen

Im Frühling 2024 wurden an der Bienenheimstrasse in Seewen aufgrund einer Tempo-30-Zone die Fussgängerstreifen beim Schulhaus Seerüti entfernt und durch eine beige Fläche ersetzt. Viele Eltern von Seebner Schulkindern sind nach wie vor unzufrieden mit dieser Situation.

Der Gemeinderat stellte uns im Mai 2025 in Aussicht, die Situation beim Schulhaus Seerüti nach Fertigstellung der Baustelle an der Bahnhofstrasse neu zu beurteilen. Hierzu möchten wir unsere Gründe für einen Fussgängerstreifen genauer darlegen.

Aus unserer Sicht gelten an der Bienenheimstrasse besondere Vortrittsbedürfnisse, da ein Grossteil der vier- bis neunjährigen Schulkinder hier mehrmals täglich die Strasse queren muss, zum Teil auch während der Unterrichtszeit als gesamte Klasse. Die Verordnung des Uvek über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen sieht bei besonderen Vortrittsbedürfnissen für Fussgänger eine Anordnung von Fussgängerstreifen vor. Vom Gesetzgeber werden Schulhäuser und Heime als Orte mit besonderen Vortrittsbedürfnissen explizit erwähnt. Es darf getrost davon ausgegangen werden, dass die beratenden Fachexperten bei der Formulierung der Gesetzesgrundlage genau eine solche Situation wie an der Bienenheimstrasse vor Augen hatten.

Die Baustelle an der Bahnhofstrasse ist fertiggestellt. Wir erhoffen uns vom Gemeinderat, dass die Situation nun unter dem Gesichtspunkt des besonderen Vortrittsbedürfnisses unserer jüngsten und schwächsten Verkehrsteilnehmenden betrachtet und endlich im Sinne dieser gehandelt wird. Ausnahmen sind dazu da, um diese an wohlbegründeten Orten anzuwenden.

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