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Leserbrief

Finanzakrobatik im Voranschlag 2026

Zum Budget der Gemeinde Schwyz

Erst nach zusätzlichen Abschreibungen von 2,84 Millionen Franken resultiert im Budget 2026 ein Aufwandüberschuss von 1,87 Millionen Franken. Ohne Zusatzabschreibung würde sich sogar ein Ertragsüberschuss von 967’100 Franken ergeben, dies bei einem Eigenkapital von heute schon 42 Millionen Franken!

Zusatzabschreibungen sind jedoch an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden. Im vorliegenden Fall sind diese in keiner Weise erfüllt. Zunächst verstösst der Gemeinderat gegen die seinerzeitige Zusage, welche im Beschluss zum Investitionsbeitrag an den «Acherhof», abgegeben wurde. Damals wurde eine gesetzeskonforme Nutzungsdauer von 33 Jahren festgelegt und beschlossen, was heute plötzlich nicht mehr gelten soll. Die Verordnung schreibt aber Nutzungsdauer und Abschreibungssätze verbindlich vor. Es besteht also kein Spielraum.

Zudem lässt das Harmonisierte Rechnungsmodell 2 (HRM2) Wertberichtigungen (zusätzliche Abschreibungen) von Investitionsbeiträgen lediglich bei Zerstörung, vorzeitiger Alterung oder anderen technischen Gründen zu. Keiner dieser Gründe liegt beim «Acherhof» vor. Gemäss Botschaft zum Voranschlag 2026 begründet der Gemeinderat die Zusatzabschreibung hauptsächlich mit der Zunahme der Schulden wegen hoher Investitionen. Diese Investitionen erfolgen jedoch in der Zukunft. Insoweit beantragt der Gemeinderat heute Steuern auf Vorrat für die Zukunft, was eindeutig nicht zulässig ist.

Weitere 7,5 Millionen Franken Zusatzabschreibungen sollen gemäss Finanzplan in den kommenden drei Planjahren erfolgen. Gesamthaft also über 10 Millionen Franken an Zusatzabschreibungen, und dies einzig und allein, um den Steuerfuss hochzuhalten. An der Budgetgemeinde von heute Mittwoch, 10. Dezember, können wir diese fragwürdige Finanz- und Steuerakrobatik korrigieren.

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