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Leserbrief

Eine erfreuliche Nachricht

Zur Prämienverbilligung im Kanton Schwyz

Die Ankündigung, dass der Regierungsrat bereit ist, zukünftig jährlich 17 Millionen Franken mehr an Krankenkassenprämienverbilligung auszuzahlen, ist erfreulich. Profitieren werde vor allem der Mittelstand, so Regierungsrat Damian Meier. Begünstigt sollen Familien mit Kindern werden. Meine Frage lautet: Wer gehört zum Mittelstand?

Nur die, die kein selbst bewohntes Wohneigentum besitzen? Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines selbst bewohnten Eigenheimes gehören weiterhin nicht dazu, wie neuerdings auch noch die geringer Verdienenden. Weshalb ein beachtlicher Anteil des theoretischen Vermögens (also das vom selbst bewohnten Wohneigentum) weiterhin zusätzlich zum steuerbaren Einkommen aufgerechnet wird, soll verstehen, wer will.

Sicher ist, dass diese Familien, die auch zum Mittelstand gehören, weiterhin benachteiligt werden. Diese Ungleichbehandlung ist der Sozialversicherungsanstalt in unserem Kanton seit Jahren bekannt. Die Hoffnung besteht, dass vielleicht die Verantwortlichen dereinst doch noch realisieren, dass auch diejenigen, die selbst bewohntes Wohneigentum besitzen, zum Mittelstand gehören und auch als solche behandelt werden sollten bei den Kriterien, die zu den Berechnungen für den Bezug von Prämienverbilligungen angewandt werden.

Berechnungen von fiktivem Vermögen sind nichts anderes als theoretische, nicht realisierte Vermögenswerte. Ich meine, es würde reichen, dass das selbst bewohnte Wohneigentum schon bei den Berechnungen der ordentlichen Steuern herangezogen wird. Das Eigentum sollte nicht noch einmal bei den Kriterien zur Prämienverbilligung zur Anwendung kommen. Denn keine Familie kann mit fiktivem Vermögen ihren Lebensunterhalt bestreiten.

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