«Kanton baut für Millionen und lässt Abgewiesene im Regen stehen»: Diese Schlagzeile soll wohl empören. Aber was hat der Bau eines Verwaltungs- und Sicherheitszentrums mit dem Aufenthaltsanspruch eines abgewiesenen Asylbewerbers zu tun? Auch hundert Meter Entfernung führen nicht zu einem sachlichen Zusammenhang. Mit derselben Logik könnte man titeln: «Journalist fordert Transparenz und verrät seine Quellen nicht.»
Der entscheidende Punkt steht weiter unten: Das Asylgesuch des Kongolesen wurde rechtskräftig abgewiesen. Er ist grundsätzlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Dass wegen eines weiteren Gesuchs der Vollzug derzeit ausgesetzt ist, wurde korrekt erwähnt. Daraus wird aber noch kein bewilligter Aufenthalt auf Dauer und kein Anspruch auf Bequemlichkeiten.
Über einen zweckmässigen Wetterschutz kann man sachlich diskutieren. Daraus eine Geschichte über einen herzlosen Kanton neben einer Millionenbaustelle zu machen, ist allerdings eine reichlich konstruierte Gegenüberstellung auf Boulevardniveau.
Die politische Frage bleibt: Wie sorgen die Behörden dafür, dass rechtskräftige Wegweisungen nach Klärung der rechtlichen Hindernisse tatsächlich vollzogen werden? Ein funktionierendes Asylsystem braucht Schutz für Schutzberechtigte und die Ausreise jener, deren Gesuch rechtskräftig abgewiesen wurde und deren Wegweisung vollzogen werden darf.
