In der «NZZ» vom 2. September kann man in einem Beitrag der Redaktion lesen: «Wenn der Mieter abends müde in der Stube sitzt, ruht er sich aus. Der Eigentümer hingegen, der auf dem Sofa ein Nickerchen macht, erzielt in dieser Zeit ein Einkommen. Dies ist ungefähr die Logik, nach der in der Schweiz selbst genutztes Wohneigentum besteuert wird.»
Würde man diese «Logik» richtigerweise zu Ende denken, ergäbe sich das Folgende: Währenddem der Mieter in der Stube sitzt, läuft sein Mietvertrag. Der Mietzins ist für ihn steuerlich nicht absetzbar, weil es sich um Lebenshaltungskosten handelt. Er muss sein Wohnbedürfnis aus versteuertem Einkommen befriedigen. Damit auch selbst genutztes Wohneigentum überwiegend aus versteuerten Mitteln finanziert wird, erfasst man den unterhalb des Marktmietzinses liegenden, um Abzüge reduzierten Eigenmietwert.
Anhand dieses Beispiels erkennt man treffend: Die Wohnverhältnisse dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern man muss das Problem ganzheitlich betrachten. Neuerdings behauptet Petra Gössi in einem Flyer, der sämtlichen Haushalten zuflatterte: «Das Schweizer Steuersystem erfasst nur Einkommen, die auch wirklich fliessen.» Das geltende Steuersystem ist aber überhaupt nicht so konzipiert. Dies ergibt sich aus der Gesetzgebung von Bund beziehungsweise Kantonen und ist in Lehre und Rechtsprechung unbestritten. Nur wenn die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft würde, käme man zu einem Einkommensbegriff im Sinne von Gössis «Zuflüssen von aussen». Dann wäre aber die von Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung geforderte (und momentan respektierte) Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben.