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Leserbrief

Eigenmietwert endlich abschaffen: Es geht um Fairness

Zum Artikel «Sollen Eigenheimbesitzer so egoistisch sein?» vom 4. September

Der Kommentar von Hugo Triner zur Abschaffung des Eigenmietwerts im «Boten der Urschweiz» vom 4. September vermischt Miet- und Eigentumsthemen und vermittelt dadurch ein falsches Bild. Es wird der Eindruck erweckt, die Reform sei ein Geschenk an Hauseigentümer zulasten der Mieter. 

Heute zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer jedoch jedes Jahr rund 1,8 Milliarden Franken mehr Steuern als Mieter. Mit der geplanten Vorlage werden Eigentümer steuerlich endlich gleichgestellt – es geht also nicht um eine Privilegierung, sondern um längst überfällige Fairness.

Auch qualifiziert falsch ist es, zu behaupten, dass Wertsteigerungen von Immobilien einen «steuerfreien Gewinn» darstellen würden. Das Gegenteil ist der Fall: Beim Verkauf einer Immobilie fällt die Grundstückgewinnsteuer an – und diese fliesst ausschliesslich von Eigentümern an den Kanton und die Gemeinden.

Auch der Vergleich zwischen dem Eigenmietwert und einer kostenlosen Wohnung vom Arbeitgeber hinkt gewaltig. Wer von seinem Arbeitgeber eine Wohnung zur Verfügung gestellt bekommt, muss diese als Naturalleistung versteuern – sie ist Teil des Einkommens, das der Arbeitnehmer sich durch Arbeit «verdient» hat. Der Arbeitnehmer könnte sich genauso gut einen höheren Lohn auszahlen lassen und damit eine Wohnung bei einem Dritten mieten. Das eigene, aus angespartem Vermögen finanzierte, Heim ist jedoch privates Eigentum und keine Lohnleistung. Niemand würde auf die Idee kommen, nach dem Kauf eines Autos einen fiktiven Nutzungsvorteil zu versteuern, nur weil man es selbst fährt – bei Immobilien geschieht genau das, und das ist ungerecht.

Kurzum: Die Vorlage sorgt für Gleichbehandlung und beendet zudem den steuerlichen Zwang zur Verschuldung.

Deswegen empfehle ich, den Eigenmietwert mit einem Ja zur kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften am 28. September abzuschaffen.