Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwertes – ein langjähriges Anliegen von bürgerlicher Seite – ab. Ich als demokratisch denkender Mensch bekunde in zweierlei Hinsicht Mühe mit dieser Vorlage. Wenn ich den Eigenmietwert abschaffen will, muss ich den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen. Eine solche Vorlage missfällt mir aufs Äusserste. Müssten es nicht zwei Vorlagen sein, lautend zum einen: «Wollen Sie den Eigenmietwert abschaffen?» Und zum anderen: «Wollen Sie den Kantonen die Befugnis geben, Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften zu erheben?»
Mir ist schon klar, weshalb die Vorlage so formuliert wurde, denn die Abschaffung des Eigenmietwertes würde haushoch abgelehnt, wenn gewissen Kantonen nicht die Möglichkeit einer Besteuerung von Zweitliegenschaften gewährt würde. Zwei Vorlagen in der erwähnten Form würden den lang gehegten Wunsch auf Abschaffung des Eigenmietwertes zum Scheitern bringen. Doch ist dies Demokratie oder nicht eher «Manipulie»?
Weiter habe ich mir die Mühe gemacht und diverse Steuererklärungen von Eigenheimbesitzern nach einer Abschaffung des Eigenmietwertes durchgerechnet. Die Resultate sind interessant und differenziert. Die einen profitieren, und andere verlieren. Die massgebenden Kriterien sind anstehende Renovationen und Besitz noch anderer – vermieteter – Immobilien.
Summa summarum komme ich zum Entscheid, dass sich die Abschaffung des Eigenmietwertes in erster Linie für unsere älteren Bewohner von Eigenheimen lohnt, welche ihr Haus oder ihre Wohnung in Schuss halten, mit viel Mühe dieses Eigentum erworben haben, noch relativ kleine Renten erhalten und nun endlich auf eine Steuererleichterung hoffen dürfen. Ich bezahle übrigens dann mehr Steuern.