Die Heiratsstrafe ist seit 1984 ein Thema, und auf Stufe Kantone wurde dies gelöst. Sogar der «Nein-Sager-Kanton Schwyz» kennt das Teilsplittingmodell für Ehepaare. Das ist eine Art «Ehepaar-Trumpfkarte», bei der alle Einkünfte summiert und danach durch den Faktor 1,9 geteilt werden. Das ergibt den (steuer-)satzbestimmenden Tarif für die gemeinsamen Einkünfte. Diese Lösung ist einfach und genial und wäre auch das Musterbeispiel für die Bundessteuer. Die Abzüge müssten beim Bund da und dort angepasst werden, damit eine gleichberechtigte Besteuerung gegenüber Unverheirateten entsteht.
Es gibt Frauen, die glauben, dass nur sie von der Heiratsstrafe betroffen seien. Tatsächlich sind beide Ehepartner betroffen, man ist ja eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die Individualbesteuerung ist falsch. Sie hat den irrsinnigen Effekt, dass für die Ehefrauen neu zusätzlich 1’700’000 separate Steuerdatensätze erstellt und bei den kantonalen Steuerbehörden jährlich wiederkehrend veranlagt werden müssten. Ein solches Bürokratiemonster stört den Bund nicht, weil die Kantone es bezahlen müssten. Statt 26-mal in den Kantonen das Steuergesetz anzupassen, soll der Bund einmal auf die Splittingmodell-Lösung mit einer «Ehepaar-Trumpfkarte» umstellen.
Heiratsstrafe abschaffen: ja; Bürokratiemonster: nein! Zurück zur Überarbeitung an den Bund! Unsere weltberühmte Schweizer Pharmaindustrie dürfte gerne mal eine Lutschtablette erfinden mit der Wirkung, den gesunden Menschenverstand zu stärken. Der GMV fehlt an vielen Orten in der Bundesverwaltung und im Bundesparlament. Darum stimme ich Nein zur Individualbesteuerung.
