Wie die Medien und Politiker uns die E-ID- sowie die neuen Rahmenabkommen schmackhaft machen wollen, ist auffallend. Karl Camenzind, Kantonsrat FDP, Gersau, schreibt uns in seinem Leserbrief, wir sollten uns nicht durch Angstmacherei betreffend Missbrauch und Überwachungsstaat leiten lassen. Auch Nationalrat Blunschy kann die E-ID nicht genügend rühmen. Ob sie wohl beide den folgenden Gesetzestext gelesen haben, den wir nun annehmen sollen? Artikel 32 lautet beispielsweise wie folgt: 1. Um die Verwendung der Schweizer E-ID, deren rechtliche Anerkennung im Ausland und die Anerkennung ausländischer E-ID in der Schweiz zu erleichtern, kann der Bundesrat völkerrechtliche Verträge selbstständig abschliessen. 2. Zur Ausführung völkerrechtlicher Verträge über Gegenstände nach Absatz 1 erlässt der Bundesrat die erforderlichen Bestimmungen. Für mich ist das etwas zu viel Freiheit für den Bundesrat. Was unser Entscheidungsträger mit der Bevölkerung während der Corona-Pandemie gemacht hat, haben wir ja noch nicht vergessen. Das Vertrauen hält sich wohl bei den meisten eher in Grenzen. Deshalb Nein zur E-ID.
Wie der Bundesrat über das neue EU-Rahmenabkommen denkt, wissen wir. Eine neutrale Meinung gibt es unter www.neuvertrag-schweiz-eu.ch. Dort werden die Fragen von einem neutralen Anwalt (Staatsrechtler) behandelt und die Vor- und Nachteile aufgezeigt. Die Ernüchterung wird Ihnen auch da nicht ausbleiben. Der Anwalt war 1992 bei der EWR-Abstimmung dabei und hat entgegen den Behörden und Befürwortern bis heute recht behalten.