Am 28. September entscheiden wir in der Gemeinde Schwyz über die Einführung einer Mehrwertabgabe von 20 Prozent bei Um- und Aufzonungen. Das tönt verlockend, schliesslich sollen Eigentümerinnen und Eigentümer, die von einer Aufwertung ihres Grundstücks profitieren, einen Teil an die Allgemeinheit zurückgeben.
Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die vorgeschlagene Regelung greift zu kurz und führt zu Ungerechtigkeiten. Der Gemeinderat begründet die Abgabe mit angeblich notwendigen Investitionen in die Infrastruktur. Dieses Argument mag bei Neueinzonungen nachvollziehbar sein, wo Strassen, Werkleitungen und Versorgungsnetze tatsächlich erst erstellt werden müssen. Bei Um- oder Aufzonungen sieht die Realität jedoch ganz anders aus: In den meisten Fällen bestehen Strassen, Kanalisation, Wasser- und Stromleitungen bereits seit Jahren und sind durch die Anwohnerinnen und Anwohner längst finanziert worden. Hier handelt es sich also nicht um eine Kompensation neuer Kosten, sondern um eine zusätzliche Einnahmequelle für die Gemeinde – auf dem Rücken der Eigentümer und der Mieterinnen und Mieter. Denn diese Abgaben werden auf die Wohnungen bei Kauf oder Miete aufgerechnet.
Hinzu kommt: Eine pauschale Abgabe von 20 Prozent kann die Bereitschaft zur Entwicklung bestehender Bauzonen hemmen. Eigentümer könnten nötige Aufwertungen hinauszögern oder ganz vermeiden, um die Abgabe zu umgehen. Das steht im Widerspruch zu den Zielen einer nachhaltigen Innenverdichtung. Deshalb ist ein klares Nein am 28. September der richtige Entscheid – zugunsten von Fairness, Planungsfreiheit und gegen eine weitere Verteuerung der Wohnungspreise.