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Leserbrief

Der Eigenmietwert – eine gerechte Sache

Zur Abstimmung über die Besteuerung von Zweitliegenschaften
vom 28. September

Der harmlose Titel der Vorlage täuscht, hier geht es um zusätzliche massive Vorteile für Erst-Wohneigentümer und um jährlich Milliarden an Steuerausfällen für die Allgemeinheit. Wems nützt, zeigt sich daran, dass der Eigenmietwert auch auf Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll, einem reinen Investment.

Der Eigenmietwert ist ein Naturalertrag, der Eigentümer hat dieses Geld auf dem Konto, weil er keine Miete zahlt. Ein Nicht-Eigentümer mit gleichem Einkommen und zusätzlichem Ertrag in der Höhe des Eigenmietwerts würde nach der Abschaffung wegen der Progression deutlich höher besteuert, bei gleichen frei verfügbaren Mitteln. Ein klarer Verstoss gegen die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Warum zahlen Eigentümer so gerne Tausende Franken Zins an Banken, um etwas Steuern zu sparen? Ohne Hypothek zahlen sie etwas mehr Steuern, sparen aber Tausende Franken an Hypozinsen. Man muss schon beides zusammen betrachten. Das gilt auch für Rentner.

Wohneigentum hat jetzt schon viele Vorteile: Es wird reduziert besteuert, für Sanierungen gibt es Beiträge. Strom aus eigenen PV-Anlagen (abzugsfähig) sparen Abgaben und Gebühren für die Strom-Infrastruktur. Schuldzinsen und Unterhaltskosten sind abziehbar (pauschal oder effektiv). Eigentümer sind von Mietzins-Steigerungen nicht betroffen, die Inflation entwertet ihnen die Schulden. Sie profitieren von Wertsteigerungen. Und diese mehrfach Privilegierten wollen immer noch mehr Vergünstigungen. Nein zu dieser masslosen Anspruchshaltung, sonst wollen sie als Nächstes noch bezahlt werden, weil sie Wohneigentum besitzen.

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