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Eingesandt:  Leserbrief

Der Amtsschimmel wiehert kräftig

Zum neuen Reglement über die Nutzung des öffentlichen Grundes des Bezirks Schwyz vom 1. Juni 2023

Seit dem 1. Juli wiehert der Amtsschimmel auch beim Bezirk Schwyz ganz schön kräftig. Mit dem überarbeiteten Reglement zur Nutzung des öffentlichen Grundes auferlegt der Bezirk Schwyz den politischen Parteien eine Bewilligungspflicht, wenn diese sich auf dem Hauptplatz Schwyz für ihre politischen Belange einsetzen wollen. Der Bezirk Schwyz behindert also zusätzlich die Arbeit der politischen Parteien, obwohl diese als Bindeglied zwischen Bevölkerung und politischen Behörden eine wichtige Funktion übernehmen. Ob diese dann für ihre freiwillige und unentgeltliche politische Arbeit – gilt gemäss Reglement als gesteigerter Gemeingebrauch – auch noch ein «Entgelt» zu bezahlen haben, wird sich zeigen.

Übrigens hat das Bundesgericht im Fall der Bahnen ganz klar entschieden, dass diese den politischen Parteien den Zugang zu den Bahnhofarealen grundsätzlich nicht verbieten dürfen. Das Bundesgericht hat dabei festgestellt, dass den politischen Parteien den Zugang zum öffentlichen Grund nicht verwehrt werden darf. Liebe Bezirksräte, das kann doch wohl nicht euer Ernst sein?

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