Vor Kurzem las ich in dieser Zeitung, dass im Kanton Schwyz im Jahr 2024 eine ausländische, verurteilte Person das Land nicht verlassen musste. Der Landesverweis wurde nicht umgesetzt, da es sich um einen Härtefall handelte. SVP-Nationalrat Roman Bürgi betonte aber, dass es bei den Landesverweisen null Toleranz geben dürfe.
Ich hatte ein Déjà-vu. Mir kam sofort eine Unterhaltung in den Sinn, welche ich mit ihm im Kantonsrat geführt hatte. Damals hatte ich ihm ungefähr folgenden, theoretischen Fall geschildert: Ein in der Schweiz geborener und aufgewachsener Spanier, der alle Schulen und die Berufslehre erfolgreich im Kanton Schwyz absolviert hat, beginnt eines Tages, mit Drogen zu handeln und verübt weitere «kleinere» Delikte. Dies sind sogenannte Katalogstraftaten, für welche die obligatorische Landesverweisung vorgesehen ist.
Damit wollte und möchte ich auch heute nicht die kriminellen Taten beschönigen, sondern stelle einfach die Frage: Wer war für seine Sozialisierung zuständig? Der Kanton Schwyz oder der spanische Staat? Ich hatte das Gefühl, wir waren zu jener Zeit einer Meinung. Allgemein sollten wir bei diesem Thema nicht vergessen, dass wir in einer Demokratie leben. Die Gewaltentrennung ist ein Kernelement davon. Lassen wir somit die Richter – die Judikative – ihre Arbeit machen.

