Der Regierungsrat des Kantons Schwyz rechnet bei Annahme der Individualbesteuerung mit 35 ’ 000 zusätzlichen Steuerdossiers, 25 bis 35 zusätzlichen Vollzeitstellen und einem jährlichen Mehraufwand von 6 Millionen Franken in den ersten Jahren sowie längerfristig jährlich 3 bis 4 Millionen Franken (vergleiche Kleine Anfrage 36/25). Überträgt man diese Grössenordnung linear auf die ganze Schweiz, entstehen durch rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen jährlich Mehrkosten von bis zu 290 Millionen Franken – für eine Reform, die gleichzeitig zu prognostizierten Mindereinnahmen von rund 630 Millionen Franken pro Jahr führt. Das steht in keinem vernünftigen Verhältnis.
Die Befürworter argumentieren, dass ein anfänglicher Mehraufwand bei einer Umstellung normal sei. Bei der Individualbesteuerung handelt es sich jedoch nicht um eine Übergangsbelastung, sondern um einen dauerhaften Systemwechsel: zwei Steuererklärungen pro Ehepaar, mehr Veranlagungen, mehr Einspracheverfahren, mehr Koordinationsaufwand.
Der Mehraufwand entsteht nicht nur bei der Einführung, sondern bleibt systembedingt dauerhaft bestehen. Dies geht zulasten der Kantone und Gemeinden und damit aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Hinzu kommt: Ob durch die Individualbesteuerung tatsächlich viele Menschen ihr Arbeitspensum erhöhen, bleibt unsicher. Schliesslich hängt dies nicht primär von Steueranreizen, sondern vor allem von Betreuungsangeboten, organisatorischen Rahmenbedingungen und dem tatsächlichen Stellenangebot ab. Falls weniger Personen als angenommen ihr Pensum erhöhen, bleiben Mindereinnahmen und dauerhafte Mehrkosten bestehen. Das wäre ineffizient und nicht nachhaltig.
Dauerhafter Mehraufwand und hohe Kosten bei unsicherem Nutzen: deshalb Nein zur Individualbesteuerung.

