Seit mehreren Jahren wird der Umwandlungssatz der Pensionskasse des Kantons Schwyz in zwei Phasen bis Ende 2027 von ursprünglich 7,2 auf 5 Prozent gesenkt. Das bedeutet, dass die Altersrente pro 100'000 Franken Pensionskassenguthaben um 2200 Franken pro Jahr tiefer ausfällt. Insofern war es eine erfreuliche Nachricht, dass das Altersguthaben im Jahr 2025 nach vielen Jahren erstmals um 0,75 Prozent über dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz verzinst wird.
Nicht alle kantonalen Angestellten haben Lehrerlöhne und wissen es zu schätzen, wenn die Pensionskasse mit dem Vorsorgevermögen eine ansprechende Rendite erwirtschaftet, welche in der Folge bessere Verzinsungen und damit später höhere Renten zulässt. Insofern ist es nicht verwerflich und schon gar nicht verboten, wenn nicht alle getätigten Anlagen nachhaltig sind. Schön, wenn Frau Reichmuth auf eine solche Rendite nicht angewiesen ist. Im Übrigen ist niemand verpflichtet, bei einem Schulträger zu arbeiten, der seine Arbeitnehmenden über einen Anschlussvertrag bei der Pensionskasse des Kantons Schwyz versichert.
Demnächst steht die Urnenabstimmung über die Attraktivierung des Lehrerberufs an (unter anderem Anhebung Einsteigerlöhne). Ich wage es zu bezweifeln, ob Frau Reichmuth mit ihrem woken Aktionismus den Schulleitungen im Kanton Schwyz einen Gefallen gemacht hat. In dem Sinne: Danke an Martin Bieri und sein Team. Good Job!
