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Leserbrief

Buosingen ist nicht bewilligungsfähig

Zum geplanten Ausschaffungszentrum in Goldau

Vincenzo Mascioli wird neuer Staatssekretär für Migration und folgt per 1. Januar 2025 auf Christine Schraner Burgener. Wieso Christine Schraner Burgener am 8. November noch zu einer Podiumsdiskussion (die keine war, weil keine Fragen gestellt werden durften) anreiste, erschliesst sich der Mehrheit der Bevölkerung von Arth kaum.

Immerhin erklärte Christine Schraner Burgener, dass gegen das Ausschaffungszentrum Buosingen die Rechtsmittel anwendbar seien. Was denn sonst? Viel einfacher und kostengünstiger wäre der Verzicht des Bundes auf eine Baubewilligung. Weshalb? Blenden wir in das Jahr 2004 zurück.

Ein Muotathaler Tiefbauunternehmer reichte ein Baugesuch für eine Aushubdeponie in Buosingen ein. Die Gemeinde bewilligte – aus im Detail nicht nachvollziehbaren Gründen – diese Deponie. Eine spannende juristische Posse zog sich in die Länge. Ein Gutachter der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission schlussfolgerte an den Kanton Schwyz: Diese Deponie dürfe niemals bewilligt werden. Das Gebiet liege im Bundesinventar für Naturdenkmäler und Landschafts-Schutzgebiet Nr. 106.

Und so ist es immer noch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz erteilte im Urteil vom 23. November 2016 dieser Deponie eine definitive Absage. Seit diesem Urteil hat sich nichts geändert, weshalb die Empfehlung an den Bund, auf ein Baugesuch zu verzichten, ein sehr günstiger und kluger Ratschlag wäre.

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