Aus dem ausführlichen Botschaftstext auf der Homepage der Gemeinde Schwyz geht hervor, dass die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bei Um- und Aufzonungen nicht mehr den vollen Gewinn von 100 Prozent abschöpfen können. Bei Annahme der Vorlage gehen 20 Prozent des Gewinns in eine Spezialfinanzierung zugunsten der öffentlichen Infrastruktur. Unter anderem sollen Grünanlagen geschaffen und Aufwertungen im öffentlichen Raum durchgeführt werden. Ich stimme der Vorlage zu.