Nach der Staatsanwaltschaft hat nun auch das Luzerner Bezirksgericht einen Schuldigen für die Vandalismusaktion in der Zentralbahn vor einem FCL-Match im März 2023 gefunden: Es verurteilt einen 37-jährigen Anhänger des FC Basel wegen Landfriedensbruch und Verunreinigung fremden Eigentums.
Dieser soll nebst den Verfahrenskosten von über 2200 Franken eine Busse à 3500 Franken zahlen; tut er das nicht, muss er dafür 18 Tage ins Gefängnis. Zudem verhängt das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 190 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Mann könnte noch Berufung einlegen.
Auf die Spur kamen die Luzerner Strafverfolgungsbehörden dem Basler, weil sie seine Fingerabdrücke auf zwei FCB-Klebern fanden, mit denen Überwachungskameras im Zug abgedeckt wurden. Sein Anwalt monierte vor Gericht zwar noch, dass jener auf der Klebeseite gar nicht identifiziert werden konnte und sich der andere auf der Oberfläche befunden habe, wobei es «x Varianten» gebe, wie der dahin gekommen sei. Offenbar vergeblich. (lf)
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