Bundesgericht

Zuger WG-Zimmer fungierte als Scheindomizil: Mann muss dem Kanton Zürich rückwirkend Steuern bezahlen

Ein Geschäftsmann meldete sich im steuergünstigen Kanton Zug an. Das Bundesgericht entschied nun: Er wäre in Zürich steuerpflichtig gewesen.
Nicht in Zug hätte der Mann seine Steuern für die Jahre 2017 bis 2019 bezahlen sollen, sondern in Zürich.
Foto: Stefan Kaiser
(Zug, 1. 3. 2020)

«Tiefe Steuern durch Lug und Trug, das gibt’s oft im Kanton Zug.» Dieses (frei erfundene) Sprichwort trifft bestens auf die Steueroase in der Innerschweiz zu. Von den tiefen Abgaben möchten viele profitieren: Firmen mit Briefkästen, Private mit Scheinwohnsitzen.

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