Rente

Zuger Verwaltungsgericht korrigiert überkommenes Rollenbild der IV-Stelle

Eine heute 39-jährige Frau arbeitet im Detailhandel. Wegen körperlicher Beeinträchtigungen beantragt sie 2016 eine IV-Rente. Die IV-Stelle Zug gewährt ihr diese. Zudem war sie auch bereit, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. Zwei Schwangerschaften brachten ihr dann neue Gewissheiten.
Bekommt eine Mutter Kinder, dann kann die IV-Stelle nicht einfach ihre Rente streichen. Dass Mütter, die Kinder haben, auch wieder arbeiten dürfen, sei heute gelebte Praxis, stellt das Zuger Verwaltungsgericht in einem Urteil fest.
Foto: Symbolbild: Felix Gerber 
Das Verhältnis zwischen Menschen und Behörden gestaltet sich mitunter als grosses, mit Dornen übersätes Feld. Der Kunde fühlt sich ungenügend respektiert, oder er ist damit konfrontiert, dass die staatliche Stelle ohne Vorwarnung Gewissheiten in einen Bach ...

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