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Justiz
Zuger Verwaltungsgericht erlaubt Entlassung aus Psychiatrie – aber nur unter Auflagen
Nach einem Konflikt mit einem Handwerker wurde ein 56-Jähriger gegen seinen Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Verwaltungsgericht bestätigt den Entscheid grundsätzlich, knüpft seine Entlassung aber an klare Bedingungen.
Ein 56-jähriger Mann aus dem Kanton Zug darf die psychiatrische Klinik verlassen – allerdings erst, wenn seine ambulante Weiterbehandlung gesichert ist. Zu diesem Schluss kommt das Zuger Verwaltungsgericht ...