Kanton Zug

Schluss mit der Zurückhaltung: Zuger Regierung will «Maulkorb» vor Abstimmungen ablegen

Bislang schloss sich der Regierungsrat in Abstimmungsempfehlungen in der Regel dem Kantonsrat an. Künftig will er sich mehr eigene Haltung erlauben.
Darf der Regierungsrat in Abstimmungsunterlagen eigene Empfehlungen abgeben? Er selbst will dies in Zukunft vermehrt tun können.
Foto: Symbolbild: Pius Amrein

Der Regierungsrat wird gemeinhin als mächtigste politische Behörde im Kanton Zug wahrgenommen. Unmittelbar vor Abstimmungen ist sein Spielraum bis anhin aber begrenzt, man könnte gar von einer Art Maulkorb sprechen: Gemäss seinen eigenen Richtlinien darf der Regierungsrat in Abstimmungserläuterungen keine Empfehlung abgeben, die von jener des Kantonsrates abweicht – selbst wenn er eigentlich anderer Meinung ist. Eine Ausnahme ist nur bei «verfassungsrechtlichen Überlegungen» möglich. Die Rede ist bei dieser Praxis auch von der «Zuger Usanz».

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