Der Regierungsrat wird gemeinhin als mächtigste politische Behörde im Kanton Zug wahrgenommen. Unmittelbar vor Abstimmungen ist sein Spielraum bis anhin aber begrenzt, man könnte gar von einer Art Maulkorb sprechen: Gemäss seinen eigenen Richtlinien darf der Regierungsrat in Abstimmungserläuterungen keine Empfehlung abgeben, die von jener des Kantonsrates abweicht – selbst wenn er eigentlich anderer Meinung ist. Eine Ausnahme ist nur bei «verfassungsrechtlichen Überlegungen» möglich. Die Rede ist bei dieser Praxis auch von der «Zuger Usanz».
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