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Strafgericht Zug
Zuger Treuhänder muss 900'000 Euro Entschädigung bezahlen – und erhält eine Freiheitsstrafe
Ein Treuhänder aus dem Kanton Zug wurde erstinstanzlich der gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig gesprochen.
Der Saal des Strafgerichts Zug: Hier wurde die Verhandlung des Obergerichts aus Platzgründen durchgeführt.
Weil er gewerbsmässig Geldwäscherei betrieben haben soll, muss ein Zuger Treuhänder, wir nennen ihn Josef K.*, für neun Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte das Strafgericht Zug Mitte Dezember. Hinzu kommen Gerichtsgebühren von 19'000 Franken, die dem Beschuldigten auferlegt werden ...