Strafgericht Zug

Zuger Treuhänder muss 900'000 Euro Entschädigung bezahlen – und erhält eine Freiheitsstrafe

Ein Treuhänder aus dem Kanton Zug wurde erstinstanzlich der gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig gesprochen.
Der Verhandlungssaal des Zuger Strafgerichts.
Foto: Stefan Kaiser (27. 2. 2024)

Weil er gewerbsmässig Geldwäscherei betrieben haben soll, muss ein Zuger Treuhänder, wir nennen ihn Josef K.*, für neun Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte das Strafgericht Zug Mitte Dezember. Hinzu kommen Gerichtsgebühren von 19'000 Franken, die dem Beschuldigten auferlegt werden. Und: Er muss mehrere Zivilkläger mit gesamthaft fast 900'000 Euro entschädigen. Der Treuhänder hat den Entscheid angefochten, weswegen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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