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Zug

Zuger Schützen wehren sich vehement gegen das verschärfte Waffenrecht

Landesweit stemmen sich die Schützenvereine und -verbände lautstark gegen das verschärfte Waffenrecht, über das am 19. Mai abgestimmt wird. Auch bei den Zuger Schützen herrscht Unmut: Der Grossteil von ihnen wäre von der Gesetzesänderung betroffen.

Bereits seit geraumer Zeit sorgt die Vorlage, über welche das Schweizer Volk am 19. Mai abstimmen wird, für hitzige Diskussionen. Die EU verpflichtet die Schweiz als Mitglied des Schengenraumes, das nach den Terroranschlägen von Paris im Herbst 2015 verschärfte EU-Waffenrecht zu übernehmen, respektive das eigene entsprechend anzupassen. Fügt sich die Schweiz nicht, droht ihr der Rausschmiss aus dem Schengen-Abkommen.

Der stärkste Widerstand gegen die Vorlage kommt von Seiten der Schweizer Schützenverbände. Die Interessengemeinschaft «Schiessen Schweiz» hat Mitte Januar erfolgreich das Referendum ergriffen. Auch der Zuger Kantonal Schützen Verband (ZKSV) wehrt sich gegen die Anpassung und unterstützt das Referendum voll und ganz. «Das revidierte Waffengesetz ist ein Unsicherheit schaffender Bürokratiemoloch und nutzlos, weil es keinen einzigen Terrorakt verhindert», sagt Hans R. Reichenbach, Ehren-Präsident des ZSKV. Man sei nicht generell gegen eine Änderung geltender Gesetze, aber wenn es Änderungen gebe, dann müssten diese massgeblich zur Erhöhung der Sicherheit beitragen. Bei den vorgeschlagenen Änderungen sei das aber nicht der Fall, so die Ansicht des Verbands. Vielmehr würden unnötiger Verwaltungsaufwand und Kosten generiert ohne wesentlichen Nutzen. «Wir sind gegen solch politische Augenwischerei und fadenscheinigen Aktivismus», betont Reichenbach.

«Für uns inakzeptabel»

Sollte das Referendum abgelehnt werden und sollten die neuen Regeln in Kraft treten, so gelten etwa 80 Prozent der in den Zuger Schützenvereinen verwendeten Sportgeräte – davon ist ein Grossteil Typus Sturmgewehr 57 und 90 – per sofort als «verbotene Waffen». «Und das ist für uns inakzeptabel», betont der Ehren-Präsident mit Nachdruck. In den kommenden Jahren müssten die Pistolen und Sturmgewehre der Sportschützen dem Staat abgegeben werden, «und dann ist der Schweizer Schiesssport Geschichte». Wie viele Sportschützinnen und -schützen im Kanton Zug letztendlich konkret betroffen sein würden, kann der ZKSV derzeit nicht sagen.

Es trifft die Falschen

Aus Sicht des Verbandes ist die geltende Gesetzgebung vollkommen ausreichend, und eine Verschärfung dieser trage kaum dazu bei, Terrorismus, illegalem Waffenbesitz- und Handel oder Gewalttaten entgegenzuwirken. «Sinn und Zweck des geltenden Waffengesetzes war und ist es, Missbrauch und Straftaten zu verhindern», führt Reichenbach hierzu aus, «und nicht den legalen Waffenbesitzer zu kriminalisieren und unnötigen Verwaltungsaufwand zu generieren.» Es lasse sich überdies statistisch belegen, dass die Besitzer legaler Waffen in der Schweiz strafrechtlich unproblematisch seien, zumal Straftaten in der Regel durch illegale Waffen begangen würden. «Die Verschärfung betrifft ausschliesslich die legal und strafrechtlich einwandfrei agierenden Schützen – also uns», stellt Hans R. Reichenbach fest.

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