Bestehender Wohnraum soll besser genutzt werden: Das fordert die ALG in einem im Mai eingereichten Postulat. Dafür sollte der Unternutzungsabzug abgeschafft werden. Dieser erlaubt Eigentümern einen Abzug für nicht genutzte Zimmer auf den Eigenmietwert vorzunehmen. Für die ALG ist klar: Wer übermässig viel Raum beanspruche, werde durch diese Regelung steuerlich entlastet und nicht zur effizienteren Nutzung motiviert. Für die Regierung trägt der Unternutzungsabzug hingegen dazu bei, dass Haushalte aufgrund veränderter Lebensverhältnisse nicht von einem überhöhten Eigenmietwert betroffen sind, wie sie in ihrer Antwort auf das Postulat schreibt. Betroffen seien grösstenteils Personen im Rentenalter.
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