Das Obligationenrecht verpflichte die Kantone, einen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmende im Hausdienst zu erstellen, schreibt die Zuger Volkswirtschaftsdirektion in einer Medienmitteilung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) habe dafür einen Modell-NAV mit Mindeststandards für die 24-Stunden-Betreuung, die sogenannte Live-In-Betreuung, entwickelt.
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