Gesundheit

Revidierter Normalarbeitsvertrag (NAV) für Privathaushalte

Am 1. September ist der überarbeitete Zuger Normalarbeitsvertrag (NAV) Privathaushalt in Kraft getreten. Neu sind auch Regelungen für die 24-Stunden-Betreuung enthalten. Was genau ändert sich?
Der revidierte Normalarbeitsvertrag (NAV) regelt neu auch die 24-Stunden-Betreuung.
Foto: Ute Grabowsky / photothek.net

Das Obligationenrecht verpflichte die Kantone, einen Normalarbeitsvertrag (NAV) für Arbeitnehmende im Hausdienst zu erstellen, schreibt die Zuger Volkswirtschaftsdirektion in einer Medienmitteilung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) habe dafür einen Modell-NAV mit Mindeststandards für die 24-Stunden-Betreuung, die sogenannte Live-In-Betreuung, entwickelt.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
CHF 22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
CHF 389.-