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Verwaltungsgericht
Schwer beeinträchtigtes Mädchen darf in die Ferien: Krankenkasse muss Spitex bezahlen
Ein Mädchen aus dem Kanton Zug ist auch während zehntägiger Auslandsferien auf umfassende Pflege angewiesen. Die Swica wollte dafür nicht bezahlen. Das Zuger Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Krankenkasse die Spitexleistungen übernehmen muss.
Ein pflegebedürftiges Mädchen aus dem Kanton Zug darf nicht schlechter gestellt werden, nur weil es mit seiner Familie für kurze Zeit ins Ausland reist. Dies hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zug entschieden ...